Privatermittlungen machen immer dann Sinn, wenn die Prozess- oder Beleganalyse einer Internen Revision an ihre Grenzen stösst. So lange sich die Ermittler im Rahmen der Gesetze bewegen, um Sachverhalte aufzuklären, können Mandanten hierbei die beteiligten Personen schützen, wenn sich Verdachtsmomente nicht als gerechtfertigt erweisen. Einer unserer Projektberichte zeigt dies auf.
Privatermittlungen sind ein aufwändiges Mittel zur Sachverhaltsklärung oder Beweisführung. Es sollte darum nicht ohne Not eingesetzt werden, aber wenn, dann richtig.