Experten gehen davon aus, dass bei achtzig Prozent aller Vertriebsniederlassungen deutscher Unternehmen in Osteuropa mit lokalem Führungspersonal chronische dolose Handlungen durch leitende Angestellte stattfinden. Die Folgen für das Unternehmen können gravierende Auswirkungen haben. Neben dem rein finanziellen Schaden, der oftmals gerade bei kleineren Einheiten zu einer Existenzgefährdung führen kann, werden die meisten dolosen Handlungen von den nationalen Behörden als Steuervergehen und Bilanzfälschung verfolgt.
Dieses Risiko gilt für alle Geschäftsführer, auch den oftmals auf dem Papier eingesetzten deutsche Geschäftsführer aus dem Mutterhaus. Die Gesellschaft wird mit teilweise drakonischen Strafen belegt. Eigene Mitarbeiter, aber auch Wettberber nutzen diese Tatsache sehr oft als Mittel, dem Unternehmen gezielt Schaden zuzufügen, indem entsprechende Informationen den Steuerbehörden anonym zugespielt werden.
Erschwert wird die Aufdeckung dieser Handlungen durch mehrere Faktoren:
Typische dolose Handlungen aus unserer Erfahrung sind
Durch Erstellung einer Risikobeurteilung, einer Prüfung durch die Interne Revision sowie der Entwicklung und Implementierung einer an die lokalen Verhältnisse angepassten Führungs- und Kontrollstruktur können die Risiken vermindert werden.
Bei konkreten Verdachtsfällen kann ein extern und unabhängig eingesetzter, mit den lokalen Verhältnissen vertrauter Prüfer die sensiblen Bereiche untersuchen und entsprechende Ermittlungen durchführen. Das Mutterhaus erhält ein ungefiltertes Lagebild und sichert sich durch diese Präventions- und Aktivhandlungen bei eventuell späteren behördlichen Ermittlungen wesentlich ab.